Erkundigen Sie sich im Vorfeld, wer für Störungen zuständig ist!
Sie entscheiden sich beispielsweise für einen sehr günstigen Anbeiter. Nun kann es sein, dass dieser die Leitung für Ihren Anschluss beim Betreiber des Leitungsnetzes (z.B. der Deutschen Telekom) nur angemietet hat. Wer ist nun zuständig, falls eine Störung auftritt? Wer entstört defakto den Anschluss? Achten Sie darauf, dass Sie unterm Strich nur einen Ansprechpartner für alle Anliegen haben. Buchen Sie – wenn nötig – einen schnelleren Entstörungs-Service dazu. Klären Sie, was passiert, falls der Anschluss nicht in der im Vertrag vereinbarten Zeit entstört wird (Schadenersatz; wie ist dieser nachzuweisen).
Ganz wichtig: Kündigen Sie nicht selbst bei Ihrem aktuellen Dienstleister!
Lassen Sie Ihren neuen Dienstleister in Ihrem Namen kündigen! Bei Vertragsabschluss bei Ihrem neuen Anbieter gibt es i.d.R. immer ein Formular, damit Ihr neuer Dienstleister in Ihrem Namen bei Ihrem bestehenden Dienstleister kündigen kann. Mit dieser Maßnahme verhindern Sie, Probleme bei der Rufnummernportierung (Rufnummernübertragung), was zu einem längeren Ausfall Ihrer Rufnummern führen kann. Selbst Rufumleitungen sind in diesem Fall nicht möglich.
Drängen Sie auf einen Portierungstag, der Ihnen gelegen ist!
Es lassen sich zwar nicht viele Anbeiter darauf ein, aber ab und zu funktioniert es. Drängen Sie beispielsweise auf einen Freitag, falls telefontechnisch an diesem Tag weniger los ist, evtl. nur bis 15.00 gearbeitet wird. im Zweifel müssen Sie am Tag der Umstellung immer damit rechnen, dass Ihre Rufnummern mehrere Stunden nicht erreichbar. Dann ist es besser ein Tag zu wählen, der am wenigsten Schaden verursacht.
Verständigen Sie im Vorfeld Ihre wichtigsten Kunden!
Teilen Sie Ihren guten Kunden eine Handynummer für Notfälle mit. Sollte es zu Problemen bzw. Verzögerungen beim Anbieterwechsel kommen, sollten Sie für Ihre wichtigen Kunden erreichbar sein.